AGB HR Monitor und Arbeitgeberanalyse
§ 1 Geltungsbereich dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen der Trendence Institut GmbH, Friedrichstraße 67-70, 10117 Berlin (nachfolgend „Trendence“) und deren Geschäftskunden (nachfolgend Kunden) in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung der Leistungen und Analysetools von Trendence durch die Kunden. Trendence und Kunde nachfolgend auch „Parteien“ genannt. Die unter Grundlage dieser AGB von Trendence erbrachten Leistungen und bereit gestellten Analysetools richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB. Geschäfts-, Zahlungs- und Abwicklungsbedingungen jedweder Art des Kunden finden keine Anwendung, auch nicht, wenn Trendence deren Geltung nicht gesondert widerspricht. Individuell ausgehandelte Grundlagen der Zusammenarbeit gehen diesen AGB stets vor.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag über die Bereitstellung von Analysetools und die Erbringungen von Leistungen kommt durch Angebot und Annahme zustande. Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Leistungs- und Preisbestandteile. Die Verträge können schriftlich oder in Textform geschlossen werden.
§ 3 Leistungen von Trendence
Trendence bietet die webbasierten Produkte „HR Monitor“ und/oder „Arbeitgeberanalyse“ (zusammen nachfolgend auch „Produkte“) an. Für eine ausreichende Internetverbindung ist allein der Kunde verantwortlich. Trendence stellt den Kunden Zugangsdaten für die Nutzung der Produkte zur Verfügung. Die Anzahl der Zugänge ergibt sich aus dem Angebot. Jede_r Mitarbeiter_in des Kunden der/die die Produkte von Trendence nutzen möchte, benötigt konkrete Zugangsdaten. Eine Nutzung von Zugangsdaten durch mehrere Mitarbeiter_innen des Kunden ist ausgeschlossen und stellt eine Verletzung der vertragswesentlichen Pflichten des Kunden dar. Bei technischen Fragen zu den Produkten kann sich der Kunde per E-Mail an customersuccess@trendence.com oder per Telefon unter der Rufnummer 030 259 29 88 169 an den technischen Support von Trendence wenden. Trendence wird sich bemühen Anfragen des Kunden zur Anwendung der Produkte und ggfls. etwaiger weiterer Dienste innerhalb der auf der Webseite www.trendence.com veröffentlichten Geschäftszeiten nach Maßgabe der Support Policy von Trendence, nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten. Trendence ermöglicht dem Kunden in der Regel den Download seiner angeforderten, erstellten oder bearbeiteten Berichte, Darstellung und Ergebnisse, die bei der Nutzung der Dienste entstehen (nachfolgend auch „Ergebnisse“). Eine Weitergabe dieser Ergebnisse an Dritte außerhalb des Betriebes des Kunden ist ohne ausdrückliche Genehmigung (per Email ausreichend) von Trendence nicht gestattet. Trendence erbringt ihre Leistungen gemäß den Angeboten und Produktbeschreibungen in der Regel auf den von ihr betriebenen Domains in Verbindung mit internetgestützten Online-Web-Applikationen. Trendence betreibt die Web-Applikation im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf eine jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreie Nutzung der Plattform oder eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht. Trendence wird sich nach Kräften bemühen, im Falle eines Ausfalls ihrer Systeme die Nutzbarkeit möglichst schnell wiederherzustellen. Trendence wird in regelmäßigen Abständen eine Sicherung der Daten des Kunden auf seinem Datenserver durchführen. Die regelmäßigen Zeiten der Datensicherung werden dem Kunden nicht mitgeteilt.
§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist zur Nutzung der im Angebot aufgeführten Produkte berechtigt. Je Mitarbeiter_in des Kunden, der/die die Produkte nutzen möchte, bedarf es individueller Zugangsdaten, die Trendence zu den vereinbarten Kondition (sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, zu den Konditionen der Preisliste (auf Anfrage) dem Kunden zur Verfügung stellt. Eine Nutzung von individuellen Zugangsdaten durch mehrere Mitarbeiter_innen des Kunden ist nicht zulässig und stellt eine wesentliche Vertragsverletzung des Kunden dar, die Trendence zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Gleiches gilt, wenn die Zugangsdaten durch einen unberechtigten Dritten genutzt werden. Sofern Trendence durch die unzulässige (Mehrfach-)Nutzung ein Schaden entsteht, hat der Kunde diesen Schaden zu ersetzen. Für die Nutzung der Produkte muss der Kunde über eine leistungsfähige Internetverbindung sowie internetfähige Hard- und Software verfügen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung oder Unterlizensierung der Produkte ist dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. Trendence ist zur sofortigen Sperre des Zugangs oder der Zugänge berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Daten rechtswidrig genutzt werden und/oder Rechte Dritter verletzen oder wenn der Verdacht besteht, dass der Kunde gegen die Grundsätze dieser AGB verstößt oder der Verdacht besteht, dass der Kunde die Zugangsdaten unberechtigt an Dritte weitergegeben hat. Trendence hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
§ 5 Vergütung
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für die Nutzung der Produkte zu Beginn der Laufzeit des Vertrages und/oder vor der ersten Nutzung der Produkte nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung vollständig zu entrichten. Sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung vorliegt, gelten die Preise der aktuell gültigen Preisliste (auf Anfrage).
§ 6 Vertragslaufzeit für den Trendence HR Monitor
Der Vertrag über die Nutzung des Trendence HR Monitor läuft, sofern nicht anders vereinbart, für einen Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Zugangsdaten. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf des fest vereinbarten Zeitraumes gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 7 Verarbeitung personenbezogener Daten, Verschwiegenheit
Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere diejenigen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten. Die Parteien werden personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vertragszwecke erheben und verwenden und diese an Subauftragnehmer oder verbundene Unternehmen weitergeben, soweit dies zur Erfüllung der Leistungserbringung notwendig ist. Die Parteien behandeln alle Informationen und Unterlagen, die ihnen von dem oder über den Vertragspartner zugehen oder bekanntwerden, strikt vertraulich, zumindest mit derselben Sorgfalt wie eigene Informationen gleicher Art. Gegenstände werden so verwahrt und gesichert, dass Kenntnisnahme und Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen sind (GeschGehG). Die Pflichten gelten insbesondere für Software und Daten. Sie bleiben auch nach Vertragsbeendigung auf Dauer in Kraft. Informationen und Unterlagen dürfen nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages eingesetzt werden. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter_innen, Subunternehmen und Sonderfachleute weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrages kennen müssen. Mitarbeiter_innen, Subunternehmen und Sonderfachleute des Kunden sind ebenfalls zur Geheimhaltung nach diesen Regeln schriftlich zu verpflichten. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß des Vertragspartners beruht, oder die der empfangende Vertragspartner von Dritten erhalten hat, die befugt sind, sie der Allgemeinheit zu offenbaren. Wer sich auf diese Ausnahmen beruft, trägt die Beweislast.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen gleichen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Zusammenarbeit zwischen Kunde und Trendence ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
Stand: 05.11.2021